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Dienstag Februar 7, 2012

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TRANSPORT VON HOBBYTIEREN:

Bei einem Transport von Hobbytieren muss man zwischen Handel- oder Privattransport unterscheiden. Der Transport der Tiere, die aus einem Handelszweck geliefert werden, wird von der Rechtlinie 92/65/EGK geregelt. Alle Lieferungen, in denen mehr als 5 Tiere transportiert werden, sind als ein Handel zu betrachten. Die Bedingungen der nicht zu den Handelstätigkeiten gehörenden Tätigkeiten beinhalten: die Verordnung 998/2003/EK, sowohl deren Änderungen und die geltenden Vollstreckungsbeschlüsse.

Grundbedingungen des Transports von Hobbytieren:

  1. Tierreisepass. (Er kann nur von einem dafür berechtigten Tierarzt aushändigt werden)
  2. Zu einem Tierreisepass ist eine Markierung des Tieres notwendig. Zwei Arten der Markierung: Tätowieren oder ein Mikrochip.
  3. Der Reisepass muss folgende Daten beinhalten: Angaben der Inhaber des Tieres, Bezeichnung des Tieres, Nummer des Mikrochips oder der Tätowierung, Datum einer gültigen Impfung gegen Tollwut und falls nötig, das Datum des Abwehrstoffes des Tollwut Virus und Datum der Behandlungen gegen Endo- und Ektoparasiten. (Es ist wichtig zu wissen, dass ein Tollwut Impfung nur gültig ist, wenn wenigstens 21 Tage seit der ersten Impfung vergangen sind. Es folgt aus diesen Vorschriften, dass Tiere, die jünger als drei Monate sind, sowohl innerhalb der EU als auch in der dritten Welt nicht reisen können. Nur einige Mitglieder der EU erlauben die Reise der Tiere in diesem Alter. Diese Regelung gilt auch bei Handelstätigkeiten!
  4. Falls ein Transport besteht, die nicht aus einem Handelszweck durchgeführt wird, müssen wir den tiergesundheitlichen Status des Ziellandes und des Ursprungslandes wissen. Es gibt innerhalb der EU Mitglieder, sog. Sonderländer. (998/2003/EK Verordnung, II. Beilage Teil A.). Diese Mitgliedländer können Sonderbedingungen für eine Einreise und Handel stellen. Diese Länder sind: Irland, Malta, Schweden und UK. Zu einem Eintritt in diese Länder ist ein Ausweis des Abwehrstoffgehalts des Blutes gegen Tollwut Virus notwendig. Der Bluttest muss in einem Laboratorium, das über die notwendigen Genehmigungen verfügt, gemacht werden. In Ungarn: Landes Tiergesundheitsinstitut. Man muss vor einem Transport in oder aus einem Sonderland sehr achtsam vorgehen, da auch abweichende bzw. andere Regelungen gültig sein können. Zum Beispiel, in Großbritannien kann man mit einem Hobbytier 6 Monate nach der ersten Tollwut Impfung eintreten – nur wenn man über einen angemessenen, positiven Bluttest verfügt.
  5. In den nicht zu den Sonderländer gehörenden Ländern, braucht man nur einen Tierreisepass. In dem Pass muss natürlich bewiesen werden, dass das Tier die Tollwut Impfung bekommen hat.
    6. Bedingungen des Handeltransports im Falle der Lieferung zwischen den EU-Mitgliedstaaten:

    • Tierreisepass
    • Tiergesundheitsausweis, der von dem zuständigen Tierarzt ausgestellt wird, und mit seinem Unterschrift und Stempel beglaubigt wird. Dieser Ausweis ist in dem sog. TRACES System erreichbar.
    • Es muss über den Transport eine TRACES Nachricht an die zuständige Behörde geschickt werden. Die TRACES Nachricht wird von dem zuständigen Tiergesundheitsamt abgeschickt.
  6. Die Bedingungen des Eintritts im Falle eines tatsächlicher Exports werden von dem dritten Land angegeben. Falls ein tatsächlicher Import besteht, müssen die Tiere über einen Tiergesundheitsausweis verfügen, die in der Sprache des Eintrittslandes und Englisch ausgestellt werden muss. Im Falle von Handelslieferungen müssen die Tierschutzvorschriften eingehalten werden. Die 1/2005/EK Verordnung beinhaltet eingehende Vorschriften hinsichtlich des Transports von Hobbytieren.

    Die Obigen dienen zur Information. Bitte, lassen Sie sich gründlich informieren, falls sie Tiere liefern möchten!

     

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