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Die neuesten Nachrichten über unsere Dienstleistungen, finden Sie immer unter www.dr-transporter.eu.

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Dienstag Februar 7, 2012

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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Das DR-TRANSPORTER (DR-T) (im weiteren: Lieferant): Haus-Haus-Verkehr, liefert auf einer angegebenen Strecke, in einer 50-km-Umgebung von angegebenen Städten anhand eines vorher angegebenen zeitlichen Streckenplanes.

Regelmäßige Strecke: Irland – Ungarn, hin und zurück.

Die Dienstleistung kann zu jeder Zeit, anhand eines, mit einem Auftraggeber (im weiteren Auftraggeber) geschlossenen Vertrag in Anspruch genommen werden. In den, in dem allgemeinen Vertrag (Auftrag) nicht geregelten Fragen, beinhalten diese Allgemeine Vertragsbedingungen die Rechte und Verpflichtungen der Vertragspartner.

1. Die Sendung

1.1. Bestellung / der Auftrag
Der Besteller kann die Dienstleistung auf der www.dr-transporter.eu Internet Webseite bestellen. Der Lieferant bestätigt die Bestellung in einem E-mail mit einer Identifizierungsnummer, die als einmalige Identifizierung des Sachverhalts und des Lieferscheins dient. Die Bestellung kann auch per Fax, schriftlich und persönlich gemacht werden, aber der Lieferant berechnet einen 15 %-Aufpreis dazu.

1.2 Übernahme der Sendung
Die Übernahme der Sendung erfolgt auf der, von dem Auftraggeber angegebenen Adresse, in einem vorher vereinbarten Zeitpunkt.

1.3. Inhalt der Sendungen:
Alle Dokumente, Waren, Objekte die nicht zu den, aus der Lieferung ausgeschossenen Gegenständen zählen.

1.4 Liste der, aus der Lieferung ausgeschlossenen Gegenstände:

  • Narkotika
  • Geld oder Mittel, die Bahrgeld ersetzen können
  • Check oder umtauschbare Obligationen
  • Pornografische oder andere verbotene Drucks, Fotos oder Grafik
  • Sprengstoff
  • Gefährliche Materialen oder Waren
  • Jedes Material, das von irgendeinem Verwaltungsorgan oder von einer Organisation, die hinsichtlich der Lieferungstätigkeiten über einen Wirkungsbereich verfügt, als riskant, gefährlich oder nur als eine nur mit Beschränkung akzeptable Sendung bewertet wurde.
  • das aufgrund der Entscheidung des Lieferanten, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der geltenden Rechtlinien, als ausgeschlossen bewertet wurde.

Der Auftraggeber / Sender ist verpflichtet solche, oben aufgelisteten Sendungen nicht der Lieferung zu übergeben.

1.5. Größe der Sendung:
Die längsten Ausdehnungsmaße der Ware sind Folgende: Höhe: max. 1,9 m, Länge: max. 4,0 m, Breite: max. 1,8 m

1.6. Gewicht einer Sendung:
Das Gewicht einer Sendung kann max. 30 kg sein. Falls ein Einzellbedarf besteht, kann anhand einer extra Vereinbarung eine Sendung mit einem größeren Gewicht aufgegeben werden. Z.B.: Im Falle eines Umzugs.

1.7. Volumetrisches Gewicht
Bei Sendungen mit einem kleinen spezifischen Gewicht, sowie Feder, Schaumstoff usw., falls das Gewicht der Sendung von dem Gewicht der gewöhnlichen Sendungen bedeutend abweicht, behält der Lieferant das Recht den Preis anhand des volumetrischen Gewichts zu berechnen. Das Ausrechnen des volumetrischen Gewichts: Volumen der Sendung in cm3 durch 5.000. Der Lieferant gibt extra an, wenn dies der Fall ist.

1.8. Verpackung der Sendung:
Die Verpackung muss so angefertigt sein, dass sie den Inhalt von einem eventuellen Druck und Beschädigung beschützt. Die Verpackung muss sichern, dass man, ohne eine Spur auf der Verpackung zu hinterlassen, den Inhalt nicht berühren kann. Der Auftraggeber ist immer verpflichtet eine „Erklärung über die Verantwortungsplicht” zu unterzeichnen. (Siehe: Nr. 2. Anlage)

1.9. Adressieren der Sendung:
Die Adresse muss sichtbar auf die Sendung geschrieben werden, sodass sie lesbar und dauerhaft bleibt. Eine Sendung kann nicht auf einem Postfach aufgegeben werden.

1.10 Preis der Sendungen von einem hohen Wert
Der Lieferant übernimmt eine Sendung mit einem Wert von mehr als 4.000 Euro zu einem Sonderpreis und mit einer extra Wertversicherung.

1.11 Versicherung einer Sendung
Grunddienstleistung des Lieferanten ist, dass jede Sendung bis zu einem Wert von 100 Euro automatisch wertversichert ist. Die Versicherung von Sendungen über einem Wert von 100 Euro erfolgt einzeln, für einen extra Preis. Der Auftraggeber ist verpflichtet – falls ein Bedarf besteht – diesen Preis über den Lieferpreis zu bezahlen.

1.10. Das Überprüfen der Sendung:
DR-T ist berechtigt, im Interesse der Sicherheit der Sendung, den Inhalt in der Anwesenheit des Auftraggebers zu überprüfen.

 

2. Verpflichtungen der Sender:

  • Sichert, dass alle, den Lieferanten mitgeteilten Informationen glaubwürdig, genau und vollständig sind.
  • Prüft, dass der Inhalt der Sendung mit dem, auf dem Lieferschein angegebenen Inhalt übereinstimmt.
  • Prüft, dass die Markierung, Adressierung und Verpackung der Sendung angemessen sind, sodass bei einer Sorgfalt der Behandlung eine sichere Lieferung der Sendung gesichert werden kann.
  • Überzeugt sich darüber, dass der Inhalt des Pakets die EU Regelungen, bezüglich der Verzollung, Ein- und Auslieferung, sowohl die relevanten Rechtsregelungen und Verordnungen, nicht verletzt.
  • Ist verpflichtet, den Wert und die eventuell gültige Wertversicherung der Sendung in der entsprechenden Rubrik des Lieferscheines einzutragen.
  • Der Lieferschein wird von dem Sender unterschrieben und der Absender verpflichtet sich damit diese Generelle Vertragsbedingungen einzuhalten.

 

3. Vollzug der Dienstleistung

3.1 Der Lieferer anerkennt die Übernahme einer Sendung mit der Unterschrift des Lieferscheines und mit der Empfangsbestätigung des Lieferpreises.

3.2 Der Zulieferer ist verpflichtet die Sendung unbeschädigt und vollständig auf die angegebene Adresse zu liefern, und deren Übergabe zu probieren.

3.3. Der Lieferer kann die Übernahme der Sendung verweigern, falls deren Verpackung nicht ermöglicht, dass der Inhalt während der Lieferung unbeschädigt bleibt, oder wenn die Sendung der in den generellen Vertragsbedingungen beschriebenen Bedingungen nicht entspricht, oder falls die Sendung von irgendeinem Verwaltungsorgan oder von einer Organisation, die hinsichtlich der Lieferungstätigkeiten über einen Wirkungsbereich verfügt, als riskant, gefährlich oder nur als eine, nur mit Beschränkung akzeptable Sendung bewertet wurde.

3.4 Auslieferung:
Die Sendungen werden an die, von dem Sender / bzw. Auftraggeber angegebene Adresse ausgeliefert.

3.5 Unauslieferbare Sendungen:
Falls eine Sendung unauslieferbar ist (hauptsächlich unter folgenden Umständen: der Adressat verweigert die Übernahme, der Adressat kann nicht identifiziert werden oder er ist unerreichbar), macht der Lieferant die nötigen Schritte um die Sendung auf Kosten des Auftraggebers an den Auftraggeber zurückzusenden. Falls der Lieferant die Sendung an den Auftraggeber nicht zurückgeben kann, ist er berechtigt, frei über die Sendung zu entscheiden. In diesem Fall hat der Lieferant weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dritten Personen irgendwelche Verpflichtungen. Der Lieferer ist berechtigt mit der, aus dem Verkauf entstandenen Einnahme, auf erster Stelle seine eigenen Kosten zu decken und die eventuell verbliebene Summe zu den Auftraggeber zurückzusenden.

 

4. Verantwortung

4.1 Der Lieferant hat eine finanzielle Verantwortung für die Unversehrtheit und Vollständigkeit der Sendung, bis zu deren Auslieferung an den Berechtigten. Die Übergabe der Sendung wird von dem Übernehmer auf dem Lieferschein bestätigt.

4.2 Falls eine Sendung verloren geht, oder der Inhalt fehlt hat der Dienstleistende bis zu dem festgesetzten Wert eine Schadenersatzpflicht.

4.3 Der Lieferer tut alles dafür, dass die Sendung innerhalb dem, als Information angegebenen Liefertermin ordnungsgemäß ausgeliefert wird. Falls nicht anders geregelt, ist der Lieferer für die, aus einer Verspätung entstandenen Schäden und Verlust nicht verantwortlich.

4. 4. Der Lieferer ist von der Schadenverantwortung befreit, falls:

  • der Schaden wegen einem unbeseitigbaren Grund entsteht und außerhalb des Geschäftstätigkeitskreises der DR-T fällt,
  • der Schaden wegen der inneren Qualität der Sendung verursacht wurde, oder
  • der Schaden wegen einem, äußerlich nicht erkennbaren Mangel der Verpackung verursacht wurde,
  • der Auftraggeber oder der Übernehmer der Sendung nicht so vergangen sind, wie es in der gegebenen Situation zu erwarten war,
  • der Auftraggeber den Lieferanten vorher nicht über den, von außen nicht erkennbaren Wert der Sendung informiert hatte.

4.5 Es besteht keine Verantwortung seitens des Lieferanten, falls der Schaden wegen einem unbeseitigbaren Grund entstand und außerhalb dessen Geschäftstätigkeitskreises fällt.

Solche Gründe sind: (Ohne der Vollständigkeit)

  • Vis Mayor (z. B. Erdbeben, Cyclon, Storm, Flut, Nebel usw.),
  • sonstige äußerliche Gründe (Z. B.: Krieg, Katastrophe, Unfall, Streik, Revolte usw.)
  • jener Fehler oder Mangel, die aus der Natur/Gegebenheit oder Eigenschaft der Sendung stammen auch, wenn der Lieferant bei der Übernahme der Sendung darüber Bescheid wusste.
  • Handlungen oder Fehler einer Person, die außerhalb des Wirkungsbereiches des Lieferanten steht, zum Beispiel, der Absender der Sendung, der Adressant, einer dritte Person oder der Verwaltungsbehörde,
  • im Falle wegen elektronischen oder magnetischen Einwirkungen erfolgte Vernichtung oder Schädigung von elektronischen Daten, fotografische Informationen, Bilder, Daten der Sendungen

4.6. Bezüglich der sonstigen Schäden, Kosten oder Verluste ist die Schadenverantwortung des Lieferanten, falls rechtlich nicht anders geregelt, ausgeschlossen (einschließlich des rückständigen Gewinns, Einnahme, Zinsen oder die rückständigen Schäden aus den zukünftigen Geschäften) unabhängig davon, ob der Verlust oder Schaden Einzel oder indirekt ist. Sie ist auch ausgeschlossen, falls der Lieferant vor oder nach der Übernahme der Sendung über die Gefahr informiert wurde, da im Falle einer speziellen Schadengefahr der Absender mit der Möglichkeit einer sog. Wertversicherung rechnen kann.

 

5. Höhe des Schadenersatzes und Erhebung:

5.1. Die Verpflichtung des Lieferanten beschränkt sich auf den aktuellen Kaufwert oder auf den maximalisierten Warenwert der Sendung.
Es kann nur ein Schadenersatz per Sendung erhoben werden.

5.2. Im Rahmen einer Grunddienstleistung, bei einer Verletzung des Inhalts einer ohne extra Preis/Aufschlag einer Wertversicherung aufgegebenen Sendung, oder falls eine Sendung vernichtet wird, ist die Höhe des Schadenersatzes der auf dem Lieferschein angegebene Wert, aber immer in einer max. 100 Euro Höhe. Im Falle des Verlusts oder Vernichtung einer mit einem extra Preis aufgegebenen Sendung, ist die Höhe des Schadenersatzes mit dem, von dem Absender beim Versand aufgetragenen Wert gleich. Falls die mit einer Wertversicherung aufgegebenen Sendungen verletzt werden, oder deren Inhalt fehlt, ist die Höhe des Schadenersatzes mit der Höhe der Mangel oder Verletzung proportional, aber höchstens mit dem, in der Wertversicherung angegebenen max. obersten Wertlimit gleich.

5.3. Wenn die Sendungen verloren, oder zunichte gehen, oder mangelhaft ankommen, dann ist der Absender einer Rückerstattung des Dienstleistungspreises berechtigt.

5.4. Die Absender können sich im Falle eines Schadenersatzes unter den folgenden Rufnummern an den Kundendienst wenden:
Telefon: +36-20-222-999-0, +35 387 4126910 Fax: +36-27-392-193
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

5. 5. Termin der Geltendmachung der Forderungen:
Falls nicht anders geregelt, muss ein Anspruch auf Schadenersatz schriftlich, innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Lieferant die Sendung übernommen hat, eingereicht werden.

 

6. Kostenberechnung der zurückverlangten, zurücksandten Sendungen

Bei der schon übernommenen, oder von dem Absender zurückverlangten Sendungen, oder bei Sendungen, die aufgrund des Fehlers der Absender nach Ungarn zurückgeschickt wurden, ist der Lieferant berechtigt, die entstandenen Gesamtkosten mit dem Absender auszahlen zu lassen.

 

7. Preis der Dienstleistung und Zahlungsmöglichkeiten:

7.1. Die 1. Beilage dieser Generellen Vertragsbedingungen beinhalten die Grundpreise und die Preise der extra Dienstleistungen. Die dort angegebenen Preise sind netto Preise, dazu muss MwSt. berechnet werden.

7.2. Der Dienstleistende berechnet die Kosten aufgrund des realen Gewichts. (Siehe Beilage Nr. 1.). Falls das berechnete volumetrische Gewicht 20% mehr als das reale Gewicht ist, werden die Kosten anhand des volumetrischen Gewichts ausgerechnet. (Siehe Punkt 1.7.)

7.3 Der Lieferant überprüft bei der Übernahme der Sendung, ob sie mit den, auf dem Lieferschein angegebenen Angaben übereinstimmen. Falls eine Abweichung zu erkennen ist, kann der Lieferant die Lieferkosten neu berechnen.

7.4 Der Absender ist verpflichtet jeden Bedarf, Schaden, Strafe oder Kosten zu ersetzen, die daraus stammen, dass die Sendung anhand der geltenden Rechtregelungen oder anhand dieses Vertrages nicht zur Übernahme oder Weiterleitung geeignet war. (Besonders bei Transport von Kleintieren)

9.4. Der Preis muss beim Absenden bar gegen eine Rechnung oder per Banküberweisung bei Auftragbestätigung ausgeglichen werden. Falls eine Forint-Zahlung besteht, muss der Preis anhand des an dem Zeitpunkt der Bestellung gültigen Euro - Devise Einkaufspreises ausgerechnet werden.

 

8. Strecke

Der DR-T ist berechtigt die Strecke der Lieferung zu definieren, davon abweichen. (Dieses betrifft auch Zwischenstationen). Die auf der Webseite angegebenen Ankunftszeiten dienen zur Information. Der Lieferant vereinbart die genaue Zeit immer persönlich per Telefon mit den Kunden.

 

9. Normatives Recht

Jeder Rechtsstreit der in Zusammenhang mit diesen Generellen Vertragsbedingungen entsteht muss anhand des Bürgerrechts der EU und des gegebenen Landes beurteilt werden.

 

10. Partielle Ungültigkeit oder Unausführbarkeit

Es betrifft die sonstigen Regelungen der Generellen Vertragsbedingungen nicht, falls irgendeine Regelung der gegenwärtigen Generellen Vertragsbedingungen eventuell ungültig oder nicht ausführbar ist.

© DR-TRANSPORTER, 2009 - Tel: +353 85 1340 874, +36-20-222-999-1